6. Mit Beschwerdevernehmlassung vom 24. Januar 2019 beantragte die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde vom 6. Dezember 2018. Mit Beschwerdeantwort vom 13. Februar 2019 beantragte die Beschwerdegegnerin ebenfalls die Abweisung der Beschwerde vom 6. Dezember 2018, soweit darauf einzutreten sei.