3. Diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin mit Beschwerde vom 6. Dezember 2018 bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) angefochten und folgendes beantragt: Materielle Anträge 1. Der angefochtene Entscheid über die Vergabe der BKP 281 (Bodenbeläge) vom 20. November 2018 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei der Zuschlag entsprechend ihrem Angebot vom 16. August 2018 zu erteilen. Eventualiter sei die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Vergabeentscheides festzustellen. Prozessuale Anträge 3. Es sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu erteilen.