1. Am 12. Juli 2018 hat die Y.___ (fortan: Vorinstanz) die Ausführung der Zementunterlagsböden und Hartbetonbeläge (BKP 281 Bodenbeläge und 2810 Unterlagsböden) des Neubaus des Spitalgebäudes Baubereich 12 («BB 12») auf der Seite www.simap.ch ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte im offenen Verfahren.1 Innert Frist haben sieben Konkurrenten, darunter die X.___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) sowie die A.___ (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) ein Angebot eingereicht. Das Nettoangebot der Beschwerdeführerin belief sich auf CHF 3'178'813.90 (inkl. MwSt., ohne Skontoabzug). 2. Am 20. November 2018 verfügte die Vorinstanz gegenüber der Beschwerdeführerin was folgt: