Seite 23 von 24 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 15. November 2018 wird dahingehend gutgeheissen, als dass die Verfügung der Vorinstanz vom 16. Oktober 2018 aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen wird. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen.