4.2. Die Beschwerdeführerin beantragt eine Abgeltung von total CHF 3'213'298.50 für ihre Aufwendungen im Bereich KES im Jahr 2013. Im Jahr 2014 wurde ihr bereits ein Betrag in der Höhe von CHF 2'445'972.25 (Besoldungskosten Sozialdienste) plus CHF 41'400.00 (Private Mandatstragende) ausbezahlt. Mit der angefochtenen Verfügung vom 16. Oktober 2018 wurden ihr zusätzlich CHF 299'021.89 abgegolten. Somit belaufen sich die nach Auffassung der Beschwerdeführerin noch nicht abgegoltenen Aufwendungen auf CHF 426'904.36.