Dazu ist Folgendes festzuhalten: In der Tat wird nur die Verfügungs- oder Entscheidformel (Dispositiv) zusammen mit der Kostenregelung rechtswirksam. Dementsprechend können auch nur diese Teile der Verfügung angefochten werden. Das Dispositiv soll die behördliche Regelung klar und eindeutig festhalten und keine Begründungselemente aufweisen. Bei Zweifeln über die behördlichen Anordnungen im Dispositiv muss jedoch der massgebende Gehalt durch Auslegung ermittelt werden. Dabei kann insbesondere auf die Begründung der Verfügung zurückgegriffen werden.