"1. Die Beschwerde wird dahin gutgeheissen, dass der Entscheid der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern vom 23. April 2015 aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid an das kantonale Sozialamt zurückgewiesen wird. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Es werden weder Verfahrenskosten erhoben noch Parteikosten gesprochen. 3. [Eröffnung]"