Bis Ende 2016 bezahlte der Kanton den Gemeinden a) Pauschalen an ihre Aufwendungen für die Besoldung und Weiterbildung des zum Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts benötigten Fach- und Administrativpersonals, b) Pauschalen für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der privaten Beiständinnen und Beistände, c) den anteilmässig auf die Vollzugsaufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz entfallenden Teil der effektiv ausgerichteten Kinder- und Betreuungszulagen, sowie d) den anteilmässig auf die Vollzugsaufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz entfallenden Teil der effektiven Besoldungsaufwen-