Eine Kostenabrechnung im Einzelfall würde bei 346 Gemeinden einen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand verursachen und würde kaum zu einem schonenden Einsatz der knappen finanziellen Ressourcen beitragen. Entsprechend habe der Regierungsrat wohl entschieden, die Aufwendungen der Gemeinden mittels Pauschalen abzugelten, im Wissen, dass Pauschalen nie den exakten Aufwand abdecken würden.