zur Verbundsaufgabe „Sozialhilfe" gehört habe und es gewollt gewesen sei, dass die Gemeinden gewisse Stellenprozente ganz selbst finanziert hätten. Bei der Kantonalisierung des Kindes- und Erwachsenenschutzes sei dieser Mechanismus nicht geändert worden, obschon nun eigentlich der Kanton den ganzen Personalaufwand hätte tragen müssen. Die nicht abgegoltenen CHF 426'904.89 für das Jahr 2013 würden somit auch einen schon unter der ursprünglichen ZAV nicht vollständig abgegoltenen Anteil an Personalaufwand enthalten.20