Die kantonalen Ämter seien der Ansicht, gestützt auf die ursprüngliche ZAV sei den Gemeinden der ganze Besoldungs- und Weiterbildungsaufwand abgegolten worden, und deshalb sei die erwähnte Plafonierung beim Systemwechsel unproblematisch gewesen. Das treffe nicht zu: Mit der Regelung der ursprünglichen ZAV sei den Gemeinden nicht einmal der ganze Personalaufwand abgegolten worden, was damit zusammenhänge, dass der Bereich KES früher Seite 11 von 24 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern