Die Beschwerdeführerin fordert, es seien ihr für das Jahr 2013 die „anfallenden Kosten" in der Höhe von CHF 3'213'298.50 abzugelten. Im Jahr 2014 sei ihr gestützt auf die ZAV 2013 CHF 2'445'972.25 betreffend Besoldungskosten Sozialdienste plus CHF 41'400.00 für Private Mandatstragende (PRIMA-Fachstelle) zugesprochen und ausbezahlt worden. Mit der angefochtenen Verfügung würden zusätzlich CHF 299'021.36 abgegolten. Die anfallenden Kosten seien jedoch damit nicht gedeckt. Die Lücke betrage CHF 426'904.89 bzw. 13,3 % der ihr anfallenden Kosten. Es sei eine beachtliche Lücke, die jährlich ungefähr in der gleichen Höhe wiederkehre.