In der Fallkategorie „Gefährdungsmeldungen" hätten sich 477 Fälle ergeben, davon beträfen 214 minderjährige und 263 volljährige Personen. Die Vorinstanz habe aufgrund dieser Angaben der Beschwerdeführerin sowie aufgrund der Angaben in der Jahresstatistik 2012 des Kindes- und Erwachsenenschutzes vom 15. Mai 2013 die Beträge für die einzelnen Fallkategorien nach Art. 7 Abs. 1 ZAV 2018 berechnet. Der Anhang zu dieser Verfügung halte diese Beträge sowie das Total der Pauschalabgeltung in der Höhe von CHF 2'833'770.00 fest. 19 Ordner Vorakten, Register 2018