Die Abgeltung der Gemeinden durch den Kanton für ihre Aufwendungen im Kindes- und Erwachsenenschutz erfolge durch Fallpauschalen (Art. 7 Abs. 1 ZAV 2018). Das Total der Fallpauschalen werde gestützt auf die Fallzahlen des Vorjahres berechnet (Art. 8 Abs. 1 ZAV 2018). Am 6. April 2018 habe die Beschwerdeführerin der Vorinstanz die Fallzahlen des Jahres 2013 bekanntgegeben. In der Fallkategorie „Kindes- oder Erwachsenenschutzmandate" seien dies 545 Fälle, davon seien 268 auf minderjährige und 277 auf volljährige Personen entfallen. In der Fallkategorie „Gefährdungsmeldungen" hätten sich 477 Fälle ergeben, davon beträfen 214 minderjährige und 263 volljährige Personen.