Am Schluss seines Amtsberichts vom 9. April 201819 komme das KJA auf die bereits in seinem Amtsbericht vom 15. November 2017 erwähnte VBG-Musterkalkulation zurück: Es sei nach wie vor der Auffassung, dass diese Kalkulation, welche auf den in einem durchschnittlichen Sozialdienst anfallenden Vollkosten basiere, auch für eine Schätzung der in der Gemeinde X.___ anfallenden Kosten verwendet werden könne.