Das Kantonale Jugendamt (KJA) führe in seinem Amtsbericht vom 15. November 201717 aus, bei der Revision der ZAV auf den 1. Januar 2017 (fortan: ZAV 2017) habe man von der stellenbezogenen auf die leistungsbezogene Abgeltung gewechselt und in Art. 7 ZAV [2017] Fallpauschalen festgelegt. Diese Fallpauschalen würden nur den Arbeitsaufwand, nicht aber die Vollkosten beinhalten. Den Arbeitsaufwand habe man durch einen Vergleich mit anderen Kantonen und mit Hilfe einer Expertise ermittelt.