2.1 Umstritten und zu prüfen (Streitgegenstand) ist vorliegend die Höhe der Abgeltung für die Aufwendungen der Beschwerdeführerin im Bereich KES für das Jahr 2013. Die Beschwerdeführerin macht zum Streitgegenstand folgende Präzisierungen: Solange die kantonalen Ämter mit Stellenprozenten gerechnet hätten, habe sie ihren Aufwand entsprechend mit CHF 3'191'972.25 beziffert. Als die kantonalen Ämter auch für das Jahr 2013 mit Fallpauschalen gerechnet hätten, habe die Beschwerdeführerin ihre Berechnungsmethode angepasst und nicht mehr nur die nicht abgegoltenen Leistungskosten, sondern die ganzen Personalkosten ausgewiesen.