4. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2018 gewährte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin zusätzlich zu der bereits mit Verfügung vom 31. Mai 2014 ausbezahlten Abgeltung für die kommunalen Dienste im Bereich KES im Jahr 2013 eine Abgeltung von CHF 299'021.36. Gemäss Anhang zur Verfügung vom 16. Oktober 2018 hatte die Vorinstanz die zusätzliche Abgeltung wie folgt berechnet: