2. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 20. Mai 2015 Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Mit Urteil vom 2. Dezember 2016 hob das Verwaltungsgericht des Kantons Bern den Beschwerdeentscheid vom 23. April 2015 auf und wies die Sache zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurück.2