16/17 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2018.GEF.1492 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 14. Oktober 2018 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.