9.2 Das Europäische Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland verpflichtet die Vertragsstaaten, einander bei der Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen Amtshilfe zu leisten. Die Schweiz hatte das Übereinkommen zwar am 24. November 1977 unterzeichnet, es aber erst im Jahr 2018 ratifiziert. Das Übereinkommen ist schliesslich am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.44