Der Schutzzweck des Erfordernisses der Vertrauenswürdigkeit besteht damit nicht nur im (unmittelbaren) Wohl der einzelnen Patientinnen und Patienten, sondern auch darin, deren kollektives Vertrauen zu rechtfertigen und zu erhalten.42 Den Schutzgütern der öffentlichen Ordnung und Gesundheit wie auch dem Schutzgut des kollektiven Vertrauens der Gesellschaft in den Arztberuf kommt erhebliches Gewicht zu. Entsprechend besteht auch ein grosses öffentliches Interesse an der Verhinderung einer Störung dieser Schutzgüter, ausgelöst durch das Fehlen einer Bewilligungsvoraussetzung.