8.3 Das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit des Arztes dient dem Schutz der öffentlichen Ordnung und Gesundheit, indem sie das Publikum vor unfähigen und pflichtwidrigen Medizinalpersonen schützt und das Vertrauen, das die Gesellschaft dem Arztberuf entgegenbringt, gewahrt wird.41 Der Schutzzweck des Erfordernisses der Vertrauenswürdigkeit besteht damit nicht nur im (unmittelbaren) Wohl der einzelnen Patientinnen und Patienten, sondern auch darin, deren kollektives Vertrauen zu rechtfertigen und zu erhalten.42 Den Schutzgütern der öffentlichen Ordnung und Gesundheit wie auch dem Schutzgut des kollektiven Vertrauens der Gesellschaft in den Arztberuf kommt erhebliches Gewicht zu.