pensiveffekt entzogen werden. Besonderes Gewicht haben die Anliegen am Schutz wichtiger Polizeigüter vor konkreten Gefahren wie beispielsweise der Schutz des Publikums vor einem unfähigen Arzt oder der Schutz von Personen und Sachen vor Elementarereignissen. Dem Verhältnismässigkeitsprinzip ist bei der Interessenabwägung besondere Beachtung zu schenken, wobei auch das Verhalten der betroffenen Personen eine Rolle spielen kann (z.B. Missachten von Ermahnungen und Auflagen).39 Bei der Interessenabwägung kommt der Behörde ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu.40