Die GD Zürich hält in diesem Zusammenhang fest, ihre Abklärungen hätten gezeigt, dass eine individuell anzupassende Vorlage für Kulanzmitteilungen auf der Homepage einer Organisation namens One People’s Public Trust (OPPT) zum Herunterladen zur Verfügung gestellt werde. Daher könne davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer diese Dokumente zwar nicht in allen Teilen selbst geschrieben, jedoch die Vorlage individuell und im Verlaufe des Verfahrens immer wieder neu mit eigenen, auf das konkrete Verfahren und ihn persönlich zugeschnittenen Zusätzen angepasst habe.37