Das Kriterium der Vertrauenswürdigkeit einer Gesundheitsfachperson ist personen- und nicht gebietsbezogen. Die Wirkung der Vertrauenswürdigkeit muss deshalb auch in der gesamten Schweiz beurteilt werden können. Es wäre verfehlt, wenn eine Person im einen Kanton vertrauenswürdig ist und im anderen nicht.