7/17 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2018.GEF.1492 - ein entsprechendes eidgenössisches Diplom besitzt; - vertrauenswürdig ist sowie physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bietet; - über die notwendigen Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons, für welchen die Bewilligung beantragt wird, verfügt.