Als logische Konsequenz habe dasselbe zu gelten, wenn eine Bewilligungsvoraussetzung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erfüllt sei. Entziehe ein Kanton eine BAB mit rechtskräftigem Entscheid, so müsse sich dieser Entscheid im Sinne des Binnenmarktgesetzes auch auf die anderen Kantone auswirken.