gung als Zahnarzt im Kanton Bern entzogen. 2. Herr X.___ [sic!] wird verpflichtet, die Berufsausübungsbewilligung vom 4. Januar 2010 umgehend an das KAZA zurückzusenden. 3. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 4. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf CHF 800.--, werden Herrn X.___ auferlegt. Sie wer- den separat in Rechnung gestellt. 5. Diese Verfügung geht zur Kenntnis an die Gesundheitsdirektion des Kantons ZÜRICH.