2. Mit Verfügung vom 16. Januar 2018 hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich (fortan: GD X.___) dem Beschwerdeführer die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Zahnarzt im Kanton Zürich wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit entzogen. Diese Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen.1 Am 30. Mai 2018 informierte die GD Zürich das Kantonsarztamt (KAZA, fortan: Vorinstanz) über den Entzug der BAB des Beschwerdeführers.