1/17 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2018.GEF.1492 I. Sachverhalt 1. X.___ (fortan: Beschwerdeführer) verfügte seit dem 17. Januar 2006 über eine Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Zahnarzt im Kanton Zürich. Seit dem 4. Januar 2010 hatte er gestützt auf die Anerkennung eines Fähigkeitszeugnisses auch eine Berufsausübungsbewilligung (fortan: BAB) als Zahnarzt des Kantons Bern.