8.2 Vorliegend enthalten die angefochtenen Verfügungen vom 18. Dezember 2017 eine rudimentäre Sachverhaltsdarstellung (Erwägung 1), die Angabe von Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen (Erwägungen 2 und 3), eine abschliessende Auflistung von Ausnahmefällen, in denen nach Auffassung der Vorinstanz Zuschläge gewährt werden können (Erwägung 4), die eigentliche Begründung (Erwägung 5) sowie die Gebührenfestsetzung (Erwägung 6). Die Begründung der Verfügung betreffend das Wohnheim in A.___ beschränkt sich auf den folgenden Satz: