SHG Seite 23 von 29 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern zwingend in die Berechnung des Mindeststellenplans und des abzugeltenden Personalaufwands einzubeziehen. Die Beschwerdeführerin ihrerseits ist aufzufordern, ein KBS Konzept einzureichen. 8. Begründungspflicht (Rechtliches Gehör)