Die GEF als operative kantonale Behörde hat die für die Steuerung erforderlichen Massnahmen zu treffen. Dazu gehören in erster Linie die regelmässige Erhebung und Analyse des Bedarfs, die Planung der Angebote und die Erarbeitung von umfassenden Leitbildern. Wesentliche Grundlagen für diese Steuerungsinstrumente liefern die Gemeinden und die Leistungserbringer. Selbstverständlich kann sich die GEF dabei auch noch 60 Einsehbar unter. https://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/alba/formulare/wohnheime.asse-