„Strategie und Konzept zur Gewährleistung der Versorgung bei äusserst anspruchsvollen Platzierungen von Menschen mit Behinderungen» voraus. Die Vorinstanz verfüge weder über ein vom Kanton genehmigtes KBS-Konzept noch betreue sie Menschen der entsprechenden Zielgruppe, weswegen kein Platzzuschlag gewährt werden könne. Bei dem zusätzlich für den Leistungsvertrag 2018 beantragten Angebot „Ambulante Betreuung" handle es sich um ein neues Angebot. Die Einführung eines neuen Angebots werde lediglich mit einem Platzzuschlag abgegolten, wenn hierfür ein erhöhter Bedarf bestehe. Andernfalls übernehme der Kanton keine Mehrkosten.