Diese hätten zuvor vorwiegend alleine oder in einer Vierer-Wohngemeinschaft in Aussenwohnungen gelebt. Bei der Übernahme des Betriebes sei die Betreuung bedürfnisgerecht angepasst worden. Obwohl kein vom Kanton genehmigtes Konzept (KBS Konzept) vorliege, betreue sie somit Klienten in diesem oder ähnlichen Bereich.55