7.1.3 Die Beschwerdeführerin beantragt sodann die Ausrichtung eines Platzzuschlags von CHF 180`600.00. Dieser setze sich zusammen aus Kosten von CHF 84‘525.00 für BS/TS (Zuschlag pro Platz CHF 6‘502.00) sowie CHF 96‘075.00 für die ambulante Betreuung (Zuschlag pro Platz CHF 107.00).53 Gemäss den Kriterien der Vorinstanz werde ein Platzzuschlag zur Schaffung von Wohnplätzen im Rahmen des KBS sowie zur Umsetzung für vom ALBA bewilligte Vorhaben gewährt. Diese Kriterien erfülle die Beschwerdeführerin.