Die Übernahme des Wohnheims in B.___ habe die Trennung in Wohnheime ohne Beschäftigung (WoB) und Wohnheime mit Beschäftigung (WmB) ermöglicht. Eine Trennung verkürze betriebsinterne Arbeitsprozesse und entlaste finanziell das Wohnheim. Zudem hätten auch weitere Klienten die Möglichkeit, ausserhalb des Wohnheimes zu arbeiten. Die Beschwerdeführerin sei bemüht, in den Wohnheimen ein umfassendes, den Klientenbedürfnissen entsprechendes Angebot zu leisten. Die ambulante Behandlung sei ein grosses Bedürfnis, Klienten würden gerne vermehrt dieses Angebot in Anspruch nehmen. Deshalb bestehe ein erhöhter Bedarf an einer ambulanten Betreuung.50