neu nur „Wohnen ohne Beschäftigung“ angeboten. Jedoch müsse berücksichtigt werden, dass einerseits nun selbständig lebende ehemalige Klienten des Wohnheims das Angebot „Beschäftigung Tagesstätte“ (BS/TS) weiterhin besuchen und andererseits im Wohnheim wohnende, aber auswärts arbeitende Personen häufig zusätzlich eine ambulante Therapie benötigen würden, da die Beziehungen durch den Aufenthalt im „Wohnen ohne Beschäftigung“ gefestigt worden seien. Sie rechne mit maximal 5 Stunden ambulanter Betreuung pro Woche. Über 48 Kalenderwochen gerechnet ergebe das bei 2 bis 3 Klienten ca. 900 ambulante Betreuungsstunden. Daher müsse die ambulante Betreuung ausgebaut werden.