Der Mindestbestand an Fachpersonal wird im Mindeststellenplan (MSP) festgelegt. Aus diesem ist ersichtlich, wie viel Personal zur Deckung des Pflegeund Betreuungsbedarfs der Heimbewohner/-innen notwendig ist. Der Pflege- und Betreuungsbedarf wiederum wird anhand des Ressourcenorientierten Einschätzungssystems für die Be- treuungs- und Pflegebedürftigkeit von erwachsenen Behinderten im Wohnbereich (ROES) bemessen.46 Der MSP besagt also, wie viele Stellenprozente mindestens zur Deckung des Pflege- 45 Quadruplik vom 26. September 2018 46 Vgl. Beschwerdeentscheid der GEF vom 26. August 2014 im Verfahren GEF.2013-0828 E. 3.6