Erst durch die Arbeitsaufnahme habe die Beschwerdeführerin erkannt, dass viele Klienten in den Wohngemeinschaften über Tage nicht kontaktiert und kontrolliert worden seien und keine Betreuungsperson gehabt hätten. Zudem hätten Praktikanten unbegleitet gearbeitet und es habe teilweise kein diplomiertes Personal im Haus gehabt. Innerhalb der Teilbereiche im Wohnheim seien keine Rapporte geführt worden und es habe kein Austausch über Klienten zwischen den Teilbereichen stattgefunden. Diese und weitere Punkte seien bei einer vorgehenden Abklärung unmöglich zu erkennen gewesen.