Aufgrund der fehlenden Grundlagen im Wohnheim in B.___ seien im Wohnheim in A.___ Kosten für die wohnheimübergreifenden Schulungen und Integrationsmassnahmen entstanden. Die entsprechenden Aufwendungen entsprächen den Kriterien der Vorinstanz in allen Punkten.35 Insbesondere das Kriterium „Stellenplan, IVSE-Fachpersonal“ sei erfüllt durch die Zusammenführung und Weiterbildung der beiden Mitarbeiterteams, der Einführung neuer Instrumente in der Klienten-Dokumentation in B.___, eines Coachings der Mitarbeiter sowie weiterführenden flankierenden Massnahmen zur Entwicklung der Mitarbeiter.36