Sie führt aus, sie habe das Wohnheim „C.___" in B.___ aufgrund der Pensionierung des früheren Heimleiters übernommen. Nach der Übernahme habe sie massive Lücken bei der Führung des Heims festgestellt. Viele Abläufe seien nicht korrekt gewesen und gesetzliche Vorschriften 29 Duplik vom 11. Juni 2018 30 Triplik vom 30. Juli 2018 31 Vgl. Gesuche vom 7. September 2017 im Entwurf der Leistungsverträge 2018 für die Wohnheime in A.___ und B.___, Replik der Beschwerdeführerin vom 20. April 2018 Seite 12 von 29 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern