6.1 Die Beschwerdeführerin beantragt je einen Betreuungszuschlag von CHF 32‘500.00 für die Wohnheime in A.___ und B.___. Der Betreuungszuschlag setze sich zusammen aus Kosten für Leistungen an Dritte (Coaching durch externe Beratung, zeitlich begrenzter Personalmehraufwand infolge des Betriebszusammenschlusses) sowie Kosten für den internen Ausbau des Klientenrapportwesens und Verwaltungsarbeiten (Installation neuer Hard- und Software).31