Wohnheime, kollektive Wohnformen und Tagesstätten für Behinderte (Wohnheim-Kreisschreiben, KSWH), gültig ab 1. Januar 2007, Ziff. 8.3 S. 16 f. Seite 11 von 29 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 4.3 Platz- und Betreuungszuschläge stellen demnach Betriebsbeiträge dar. Sie dienen der Abgeltung von gebotenem erhöhtem Aufwand, der den Institutionen durch erhöhten Betreuungsbedarf oder durch die Schaffung neuer Plätze (bzw. den Ausbau bestehender Plätze) entstanden ist. 5. Kriterien der Vorinstanz