4.1 Der Kanton hat der Beschwerdeführerin Aufgaben der institutionellen Sozialhilfe im Bereich erwachsene Behinderte übertragen. Die Beschwerdeführerin verfügt über eine Betriebsbewilligung, behinderten Erwachsenen insgesamt 25 Wohnplätze und 28 Beschäftigungsplätze in den dazugehörenden Werkstätten anzubieten.26 Die Beschwerdeführerin bringt (zumindest sinngemäss) vor, sie sei für die gesetzeskonforme Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben auf die Gewährung von Betreuungszuschlägen sowie die Änderung ihres Angebotes und die damit verbundene Gewährung eines Platzzuschlages angewiesen.