3. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2017 wies die Vorinstanz das Gesuch um einen Betreuungszuschlag in der Höhe von CHF 32'500.00 für das Wohnheim in A.___ ab. Zur Begründung führte sie auf, die im Budget des Kantons Bern eingestellten Mittel für die Angebote zugunsten erwachsener Menschen mit einer Behinderung würden lediglich zwingend erforderliche Zuschläge erlauben zur 1 Vgl. Handelsregistereintrag der Beschwerdeführerin 2 Vgl. http://X./, zuletzt besucht am 3. Dezember 2018 3 Gesuch vom 7. September 2017, im Entwurf Leistungsvertrag 2018 für das Wohnheim in A.___ 4 Beschäftigung/Tagesstruktur