Den Antrag auf Änderung des Angebots mit Platzzuschlag begründete die Beschwerdeführerin mit dem Bedarf nach Erweiterung ihres Angebots um 13 zusätzliche Plätze in der BS/TS4 sowie nach zusätzlicher ambulanter Betreuung; den Antrag auf Ausrichtung eines Betreuungszuschlags mit einem zeitlich begrenzten Personalmehraufwand infolge des Betriebszusammenschlusses (CHF 17‘500.00 für Coaching durch externe Beratung sowie CHF 15‘000.00 für den internen Ausbau des Klientenrapportwesens, Verwaltungsarbeiten und die Installation neuer Hard- und Software.5