2. Mit Gesuchen vom 7. September 2017 beantragte die Beschwerdeführerin im Hinblick auf den Abschluss des Leistungsvertrags 2018 - für das Wohnheim in A.___ einen Betreuungszuschlag in der Höhe von CHF 32‘500.00. Diesen Betreuungszuschlag begründete die Beschwerdeführerin mit Kosten für Leistungen an Dritte (Coaching infolge der Betriebsübernahme) in der Höhe von CHF 20‘000.00 sowie Kosten für die elektronische Datenverwaltung (Klientenadministration) in der Höhe von CHF 12‘500.00.3