{"Signatur": "BE_VB_003", "Spider": "BE_Weitere", "Datum": "2019-02-13", "PDF": {"Datei": "BE_Weitere/BE_VB_003_2018-GEF-119_2019-02-13.pdf", "URL": "https://www.gsi.be.ch/content/dam/gsi/dokumente-bilder/de/ueber-uns/generalsekretariat/rechtsabteilung/rechtssprechung/rechtsprechung-alt/2018/2018-gef-119-beschwerdeentscheid-anonymisiert.pdf", "Checksum": "788eaf5d39ee4fb6669f31315abd7688"}, "Scrapedate": "2025-07-24", "Num": ["2018.GEF.119"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion 13.02.2019 2018.GEF.119"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de la santé, des affaires sociales et de l'intégration 13.02.2019 2018.GEF.119"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de la santé, des affaires sociales et de l'intégration"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna  Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Institutionelle Sozialhilfe: Gesuche um einen Betreuungszuschlag für Wohnheime sowie um Änderung des Angebots mit Platzzuschlag"}], "ScrapyJob": "446973/73/41", "Zeit UTC": "24.07.2025 02:26:03", "Checksum": "84cdb1f4c4bae1d22bfccb1157397dad", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion 13.02.2019 2018.GEF.119\nRegeste:\nInstitutionelle Sozialhilfe: Gesuche um einen Betreuungszuschlag für Wohnheime sowie um Änderung des Angebots mit Platzzuschlag\n\nGesundheits- Direction de la santé\nund Fürsorgedirektion publique et de la\ndes Kantons Bern prévoyance sociale\ndu canton de Berne\n\nRathausgasse 1\n3011 Bern\nTelefon +41 (31) 633 79 20\nTelefax +41 (31) 633 79 09\nwww.gef.be.ch\n\nReferenz: kr\n2018.GEF.119\n\nB E S C H W E R D E E N T S C H E I D vom 13. Februar 2019\n\nin der Beschwerdesache zwischen\n\nWohngemeinschaft X.___,\nBeschwerdeführerin\n\nvertreten durch Fürsprecherin und Notarin Y.___\n\ngegen\n\nAlters- und Behindertenamt (ALBA), Rathausgasse 1, 3011 Bern\nVorinstanz\n\nbetreffend Gesuche um einen Betreuungszuschlag für das Jahr 2018 für die Wohnheime in\nA.___ und B.___ sowie um Änderung des Angebots mit Platzzuschlag für das Jahr 2018 für\ndas Wohnheim in B.___\n\n(Verfügungen der Vorinstanz vom 18. Dezember 2017)\nGesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern\n\nI. Sachverhalt\n\n1. Die Wohngemeinschaft X.___ (fortan: Beschwerdeführerin) bezweckt das Führen von\npsychiatrischen Wohngemeinschaften und erbringt Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens.1 Die Beschwerdeführerin betreibt die Wohnheime „Wohngemeinschaft X.___“ in\nA.___ und „C.___“ in B.___.2 Letzteres hat die Beschwerdeführerin am 1. Januar 2017 übernommen.\n\n2. Mit Gesuchen vom 7. September 2017 beantragte die Beschwerdeführerin im Hinblick\nauf den Abschluss des Leistungsvertrags 2018\n\n- für das Wohnheim in A.___ einen Betreuungszuschlag in der Höhe von CHF 32‘500.00.\n\nDiesen Betreuungszuschlag begründete die Beschwerdeführerin mit Kosten für Leistungen\nan Dritte (Coaching infolge der Betriebsübernahme) in der Höhe von CHF 20‘000.00 sowie\nKosten für die elektronische Datenverwaltung (Klientenadministration) in der Höhe von\nCHF 12‘500.00.3\n\n- für das Wohnheim in B.___ die Änderung des Angebots „Wohnen mit Beschäftigung“\nzu „Wohnen ohne Beschäftigung“, einen Platzzuschlag in der Höhe von CHF 180‘600.00\nsowie einen Betreuungszuschlag in der Höhe von CHF 32‘500.00.\n\nDen Antrag auf Änderung des Angebots mit Platzzuschlag begründete die Beschwerdeführerin mit dem Bedarf nach Erweiterung ihres Angebots um 13 zusätzliche Plätze in der\nBS/TS4 sowie nach zusätzlicher ambulanter Betreuung; den Antrag auf Ausrichtung eines\nBetreuungszuschlags mit einem zeitlich begrenzten Personalmehraufwand infolge des Betriebszusammenschlusses (CHF 17‘500.00 für Coaching durch externe Beratung sowie\nCHF 15‘000.00 für den internen Ausbau des Klientenrapportwesens, Verwaltungsarbeiten\nund die Installation neuer Hard- und Software.5\n\n3. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2017 wies die Vorinstanz das Gesuch um einen Betreuungszuschlag in der Höhe von CHF 32'500.00 für das Wohnheim in A.___ ab. Zur Begründung führte sie auf, die im Budget des Kantons Bern eingestellten Mittel für die Angebote zugunsten erwachsener Menschen mit einer Behinderung würden lediglich zwingend erforderliche\nZuschläge erlauben zur\n\n1 Vgl. Handelsregistereintrag der Beschwerdeführerin\n\n2 Vgl. http://X./, zuletzt besucht am 3. Dezember 2018\n3 Gesuch vom 7. September 2017, im Entwurf Leistungsvertrag 2018 für das Wohnheim in A.___\n\n4 Beschäftigung/Tagesstruktur\n\n5 Gesuch vom 7. September 2017, im Entwurf Leistungsvertrag 2018 für das Wohnheim in B.___\n\nSeite 2 von 29\nGesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern\n\n- Schaffung von Wohnplätzen (mit Beschäftigung) im Rahmen der Gesamtstrategie „Koordi-\nnations- und Beratungsstelle für äusserst anspruchsvolle Platzierungen (KBS)\",\n\n- Erfüllung qualitativer Mindestvorgaben (z.B. Mindeststellenplan, IVSE6-Fachpersonal),\n\n- Sicherstellung der Versorgung von notwendigen flankierenden Massnahmen,\n\n- Umsetzung des Behindertenkonzepts und bereits durch das ALBA bewilligte Konzeptänderungen,\n\n- Umsetzung der durch das ALBA bewilligten Vorhaben mit bereits vorliegender Finanzierungszusage (in der Regel im Zusammenhang mit Investitionsprojekten).\n\nDas Gesuch vom 7. September 2017 um einen Betreuungszuschlag erfülle diese Kriterien\nnicht.7\n\n4. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2017 wies die Vorinstanz auch die Gesuche um einen Platz- und Betreuungszuschlag für das Wohnheim in B.___ ab.\n\nZur Begründung verwies sie auf dieselben Kriterien wie in der Verfügung betreffend das Wohnheim in A.___ und führte aus, sie könne weder dem Gesuch für zwei zusätzliche Plätze für das\nAngebot „Ambulante Betreuung“ mit einem Platzzuschlag von insgesamt CHF 96'075.00 noch\ndem Gesuch für die Aufteilung des Angebotes „Wohnen mit Beschäftigung\" in „Wohnen ohne\nBeschäftigung\" und „Tagesstätte\" mit einem Platzzuschlag von CHF 84'525.00 noch dem Gesuch um einen Betreuungszuschlag in der Höhe von CHF 32'500.00 entsprechen, da die genannten Kriterien nicht erfüllt seien.8\n\n"}